Verordnung/Kosten  

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auf Grundlage der gesetzlichen Regelung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (§37b SgBV) nach Prüfung des Anspruches die Finanzierung.  

Hierzu ist eine Verordnung (Muster 63) notwendig, welche vom Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Kurzzeitig können dies auch Krankenhausärzte übernehmen.  

Bei Fragen zur Verordnung können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.  

   

     

   

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